Plakette fällig? Auch wir als GTÜ Partner führen die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO inkl. Abgasuntersuchung für Sie durch.
Wir als freiberufliche Prüfingenieure prüfen im Auftrag und auf Rechnung der GTÜ nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ ihr Fahrzeug auf Wirkung, Funktion und den Zustand der Systeme. Die Begutachtung und Prüfung erfolgt mittels moderner messtechnischer Einrichtung, sowohl auch noch visuell und manuell ohne Demontage.
Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit erhalten Sie jetzt auch Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T,C,R,S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.
Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:
Für die Erstellung solcher Gutachten sind wir als Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ fachlich bestens qualifiziert und gerüstet.
Kennt man das nicht? Der Wunsch nach breite Reifen, Tieferlegung oder mehr Leistung? Wir als GTÜ Partner helfen da gerne weiter. Mit jahrelanger Rennsporterfahrung in diesem Bereich stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Durch eine Dokumentation nach §19(3) StVZO Änderungsabnahmebescheinigung helfen wir Ihnen diese Umrüstmaßnahmen zu Legalisieren.
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.
Die Kfz-Sachverständigen unterstützen Kfz-Betriebe als kompetente Partner auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind die Kfz-Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.
Die häufigsten Prüfobjekte im Kfz-Betrieb sind:
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich ganz einfach an uns!
Ein Oldtimer besitzt besonders viel Charme und es steckt auch viel Zeit und Arbeit dahinter. Um zum Beispiel eine H-Zulassung oder ein rotes 07er-Kennzeichen zu erhalten, benötigen Sie ein Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO. Die Untersuchung im Namen und auf Rechnung der GTÜ umfasst sowohl eine amtliche Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO), als auch eine fundierte Begutachtung des mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuges hinsichtlich des Pflege- und Erhaltungszustands sowie der Originalität folgender Hauptbaugruppen:
Unfall und nicht schuld? Wir helfen weiter. Wenn Sie unverschuldet einen Autounfall erleiden, sollten Sie einen freien Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Erstellung eines Schadengutachtens beauftragen. Die Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Damit wird gewährleistet, dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend machen kann.
Das Gutachten dient zur Feststellung von Schadenumfang und -höhe, der voraussichtlichen Reparaturdauer, merkantiler Wertminderung, sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert. Des Weiteren werden Angaben zum Fahrzeugzustand, zu Vor- und Altschäden, Wertverbesserung, oder einer eventuellen Notreparatur festgehalten. Der Kfz-Sachverständige kann gewährleisten, dass bei einem möglichen, späteren Streit über den Unfallhergang noch eine gutachterliche Beweissicherung möglich ist.
Die Kosten für das Gutachten hat die gegnerische Versicherung grundsätzlich ganz oder bei einem Teilverschulden anteilig zu übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ausdrücklich auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen verzichtet. Das Schadengutachten dient auch als Grundlage zur Abrechnung mit dem Schädiger, wenn Sie Ihr Fahrzeug ggf. nicht reparieren lassen wollen, sondern stattdessen mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen.
Im Falle eines Bagatellschadens (Schadenhöhe liegt unterhalb etwa € 750,-) erstellen wir eine kostengünstigere Reparaturkostenkalkulation. Diese reicht dann als Schadennachweis aus.
Ob beim Kauf, -Verkauf oder der Beurteilung des Oldtimers und dessen Werteinstufung für die Versicherungen helfen wir Ihnen gerne weiter. Fragen Sie unser Sachverständigen Experten-Team.
Unfall oder ein gebrauchtes Motorrad gekauft? Die Frage nach dem Zustand der wichtigsten Fahrwerkselemente muss hier beantwortet werden. Seit dem Januar 2018 sind wir Partner der Firma Scheibner Limited und bieten mit dem mega-m.a.x Motorrad – Rahmenvermessungen an.